Kfz-Gutachter Kosten: Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Die wichtigste Antwort vorweg: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten. Für Sie als Geschädigten entstehen dann keine Kosten.

Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt

Die Kosten für einen Kfz-Gutachter gehören zum Schaden, den der Unfallverursacher ersetzen muss. Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen und müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Teilschuld oder selbst verursacht: Was dann?

Bei einer Mitschuld wird der Schaden – und damit auch das Gutachten – meist nach der Haftungsquote aufgeteilt. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt Ihre eigene Vollkasko, sofern vorhanden. Viele Kaskoversicherungen beauftragen dann eigene Gutachter. Klären Sie das am besten vorher mit Ihrer Versicherung.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügen. Ein Kostenvoranschlag enthält aber in der Regel keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keine neutrale Beweissicherung. Bei einem Gutachten ist all das enthalten – und es hat vor Versicherung und Gericht ein anderes Gewicht. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, sage ich Ihnen gern am Telefon.

Was steht in einem Unfallgutachten?

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Wertminderung durch den Unfall
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei schweren Schäden
  • Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur
  • Fotodokumentation aller Schäden

Reparieren oder auszahlen lassen? Die fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht reparieren lassen. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen – in der Regel ohne Mehrwertsteuer. Die Wertminderung steht Ihnen trotzdem zu. Grundlage dafür ist ein vollständiges Gutachten.

Unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt?

Rufen Sie mich an – ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag reicht. Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Mobil in Büren und Umgebung.

Weiterlesen: Unfall – was tun? Die Checkliste

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.